Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag in der Sackgasse

Eine umfassende nukleare Abrüstung ist in naher Zukunft unrealistisch. Um Atomkriege zu verhindern gilt es, die Anzahl der Kernwaffenmächte klein zu halten. Vielfältige diplomatische Bemühungen, an denen auch die Schweiz beteiligt ist, sind darauf gerichtet. Kern dieser Anstrengungen ist der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NPT). Sein Inkrafttreten jährte sich im März 2020 zum fünfzigsten Mal.

von Christoph Elhardt
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Am Jahrestag der Bombardierung von Hiroshima werden Papierlaternen auf das Wasser des Flussesgegenüber der Atombombenkuppel gesetzt. Kyodo/Reuters

Seit seinem Inkrafttreten am 5. März 1970 etabliert der NPT eine internationale Norm gegen die Verbreitung von Kernwaffen und bildet die Grundlage für ein umfassendes Nichtverbreitungsregime (siehe Textbox). Fast alle Staaten sind diesem Abkommen beigetreten. Der NPT beinhaltet neben der nuklearen Nichtverbreitungsnorm das Versprechen der Vertragspartner, sich in redlicher Absicht um die atomare Abrüstung zu bemühen und stellt fest, dass die Mitglieder Kernenergie zu friedlichen Zwecken nutzen dürfen und sich dabei gegenseitig unterstützen.

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